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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Christian Jank, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Werkskarriere“, Birkenweg 20, 86949 Windach, Telefon: +49 1520 8139833, E-Mail: hallo@werkskarriere.de, nachfolgend „Anbieter“, und dem Kunden über Recruiting-Marketing, Social Recruiting, Content-Produktion, Funnel-Erstellung, Kampagnenstrategie, Anzeigenverwaltung, Kampagnenbetreuung, Bewerbermanagement und damit zusammenhängende Leistungen. Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Werktage im Sinne dieser AGB sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters.

2. Vertragsgrundlagen und Vertragsschluss
Der Vertrag besteht aus dem jeweiligen Angebot des Anbieters einschließlich der darin genannten Anlagen sowie diesen AGB. Das Angebot regelt alle individuellen Vertragsbestandteile. Dazu gehören insbesondere: a) Kunde und Ansprechpartner, b) Stelle, Standort, Zielgruppe und Kampagnenziel, c) Vertragslaufzeit und Kampagnenstart, d) konkreter Leistungsumfang, e) enthaltene Videos, Grafiken, Anzeigen, Funnel, Drehtage, Profiloptimierungen und Bewerbermanagement, f) Anzahl enthaltener Korrekturschleifen, g) Agenturvergütung, Zahlungsziel und gegebenenfalls Ratenzahlung, h) Mediabudget, Werbeplattform und Abrechnungsweg, i) Vorqualifizierungskriterien und Bewerberfragen, j) eine gegebenenfalls vereinbarte Ergebnisgarantie einschließlich garantierter Mindestzahl und Garantiezeitraum, k) besondere Mitwirkungs- oder Freigabefristen sowie l) eine Referenznutzung oder deren Ausschluss. Soweit im Angebot abweichende Regelungen getroffen werden, gehen diese den Regelungen dieser AGB vor. Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform, per E-Mail, durch digitale Signatur oder über eine eindeutig als verbindlich gekennzeichnete Buchungsfunktion annimmt. Der Kunde stellt sicher, dass die handelnde Person zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen berechtigt ist. Änderungen oder Ergänzungen des Angebots bedürfen mindestens der Textform.

3. Vertragsgegenstand und Leistungserbringung
Der Anbieter schuldet die fachgerechte Erbringung der im Angebot vereinbarten Dienstleistungen. Die Leistungen können insbesondere Kampagnenstrategie, Kampagnenaufsetzung, Erstellung und Bearbeitung von Werbemitteln, Funnel-Erstellung, Social-Media-Profiloptimierung, Anzeigenverwaltung, Kampagnenbetreuung sowie die technische Erfassung und Weiterleitung von Bewerberkontakten umfassen. Die laufende Kampagnenbetreuung erfolgt als Dienstleistung. Der Anbieter schuldet grundsätzlich keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine Einstellung, keinen Arbeitsvertrag, keine tatsächliche fachliche oder persönliche Eignung eines Bewerbers, keinen Umsatz, keine bestimmte Reichweite, keine bestimmte Klickzahl und keine bestimmte Kostenhöhe pro Bewerberkontakt. Hiervon ausgenommen ist ausschließlich eine im Angebot ausdrücklich vereinbarte Ergebnisgarantie gemäß Ziffer 7 dieser AGB. Der Anbieter übernimmt keine Rechts-, Steuer- oder Arbeitsrechtsberatung und prüft insbesondere nicht verbindlich die rechtliche Zulässigkeit von Stellenanzeigen, Arbeitsbedingungen, Vergütungsmodellen, Benefits, Bewerberfragen oder Datenschutzinformationen. Der Anbieter ist berechtigt, Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Unterauftragnehmer und technische Dienstleister zur Leistungserbringung einzusetzen.

4. Grundlagen der Zusammenarbeit
Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien, Zugänge und Freigaben vollständig, korrekt und rechtzeitig bereit. Dies umfasst insbesondere Stelleninformationen, Arbeitsort, Vergütung, Arbeitszeiten, Benefits, Ansprechpartner, Logos, Bild- und Videomaterial sowie Zugänge zu Werbekonten, Social-Media-Profilen, Domains und Funnel-Systemen. Soweit im Angebot keine abweichende Frist geregelt ist, stellt der Kunde die für den Projektstart notwendigen Informationen und Zugänge innerhalb von sieben Werktagen nach Vertragsschluss bereit. Der Kunde reagiert auf Rückfragen, Freigabeanfragen, Änderungsanfragen und sonstige Anforderungen des Anbieters spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang der jeweiligen Anfrage. Der Kunde prüft alle ihm zur Freigabe vorgelegten Inhalte auf sachliche und rechtliche Richtigkeit. Nach Freigabe darf der Anbieter die Inhalte im vereinbarten Umfang verwenden. Der Kunde gewährleistet, dass überlassene oder freigegebene Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungs-, Freigabe- oder Informationspflichten nicht rechtzeitig nach, ist der Anbieter berechtigt, einzelne Leistungen, das Projekt oder die Kampagne zu pausieren oder zu deaktivieren. Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden verschieben vereinbarte Fristen, Kampagnenzeiträume und Garantiezeiträume mindestens um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Vereinbarte Zahlungsfristen bleiben von Verzögerungen des Kunden unberührt. Gesetzliche Ansprüche des Anbieters wegen fehlender Mitwirkung bleiben unberührt. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, wenn die beworbene Stelle besetzt wurde, nicht mehr besetzt werden soll oder sich wesentliche Rahmenbedingungen der Stelle ändern.

5. Vergütung, Fälligkeit und Zusatzleistungen
Die konkrete Agenturvergütung, Zahlungsfristen und gegebenenfalls vereinbarte Ratenzahlung ergeben sich aus dem Angebot. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Sofern im Angebot keine Ratenzahlung vereinbart ist, ist die gesamte vereinbarte Agenturvergütung spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss ohne Abzug fällig. Eine Ratenzahlung ist nur wirksam vereinbart, wenn Höhe, Anzahl und Fälligkeit der einzelnen Raten im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung in Textform festgelegt sind. Die Kampagne und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen beginnen erst, wenn: a) bei Einmalzahlung die vollständige Agenturvergütung eingegangen ist, b) bei Ratenzahlung mindestens die erste Rate eingegangen ist, c) das erforderliche Mediabudget bereitsteht und d) die wesentlichen Informationen, Zugänge und Freigaben des Kunden vorliegen. Rechnungen können elektronisch übermittelt werden. Pro Creative ist eine Korrekturschleife enthalten, sofern das Angebot keine abweichende Regelung enthält. Leistungen, Änderungswünsche oder Korrekturen, die über den im Angebot vereinbarten Umfang hinausgehen, insbesondere neue Creatives, zusätzliche Videos, neue Funnel-Seiten, weitere Drehtage oder umfangreiche Konzeptänderungen, sind gesondert zu vergüten. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Anbieter ist außerdem berechtigt, die gesetzliche Verzugspauschale und weitere nachweisbare Verzugsschäden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, Leistungen, Kampagnen, Zugriffe und Bewerbermanagement bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zu pausieren oder zu deaktivieren. Zeiträume einer Pause oder Deaktivierung wegen Zahlungsverzugs gelten nicht als aktive Kampagnentage und unterbrechen einen laufenden Garantiezeitraum. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

6. Werbebudget und Werbeplattformen
Das Mediabudget ist nicht Bestandteil der Agenturvergütung, sofern das Angebot nichts Abweichendes bestimmt. Höhe, Zeitraum, Werbeplattform und Abrechnungsweg des Mediabudgets ergeben sich aus dem Angebot. Soweit dort kein höheres oder abweichendes Mediabudget vereinbart ist, beträgt das Mindest-Mediabudget 750,00 Euro je Kampagnenmonat und vereinbarter Stellenkampagne. Ein Kampagnenmonat umfasst 30 aktive Kampagnentage. Ein aktiver Kampagnentag liegt nur vor, wenn die Kampagne technisch freigegeben, aktiv geschaltet, ausreichend budgetiert und über die jeweilige Plattform ausspielbar ist. Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, richtet der Kunde ein eigenes Werbekonto ein und hinterlegt bei der jeweiligen Werbeplattform, insbesondere Meta, ein gültiges Zahlungsmittel oder eine funktionierende Abbuchungsmöglichkeit. Das Mediabudget wird in diesem Fall direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Plattform abgerechnet. Der Kunde stellt dem Anbieter rechtzeitig die erforderlichen Zugriffsrechte auf das Werbekonto zur Verfügung. Nur wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist, zahlt der Kunde das Mediabudget vorab an den Anbieter. Das Mediabudget ist in diesem Fall getrennt von der Agenturvergütung auszuweisen und vollständig vor dem jeweiligen Kampagnenstart bereitzustellen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Mediabudget vorzustrecken. Nicht verwendetes und noch nicht unwiderruflich an eine Werbeplattform ausgezahltes Mediabudget wird nach Beendigung der Zusammenarbeit und abschließender Abrechnung innerhalb von 14 Kalendertagen an den Kunden zurückgezahlt oder mit Zustimmung des Kunden für eine weitere Kampagne verwendet. Bereits an eine Werbeplattform ausgezahltes und von dieser nicht erstattetes Mediabudget kann der Anbieter nicht zurückerstatten. Erstattungen oder Gutschriften einer Werbeplattform werden dem Kunden gutgeschrieben, soweit sie dem Anbieter tatsächlich zufließen und der jeweiligen Kampagne zugeordnet werden können. Tage, an denen eine Kampagne wegen fehlenden Budgets, fehlender Zahlungsmittel, fehlender Freigaben, fehlender Mitwirkung, Kontosperrungen, technischer Störungen oder Plattformentscheidungen nicht ausspielbar ist, gelten nicht als aktive Kampagnentage. Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen, Sperrungen, Einschränkungen, Ablehnungen, technische Störungen oder Algorithmusänderungen von Plattformbetreibern, soweit diese nicht vom Anbieter schuldhaft verursacht wurden.

7. Bewerbermanagement und Ergebnisgarantie
Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, umfasst das Bewerbermanagement des Anbieters ausschließlich die technische Erfassung, Weiterleitung und organisatorische Zuordnung eingehender Bewerberkontakte. Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, bleibt der Kunde allein verantwortlich für die Kontaktaufnahme, Auswahl, Prüfung, Einladung, Durchführung von Bewerbungsgesprächen und Einstellung von Bewerbern. Sofern im Angebot ausdrücklich vereinbart, übernimmt der Anbieter gegen gesonderte Vergütung die telefonische Erstansprache und Vorqualifizierung eingehender Bewerberkontakte anhand der zuvor mit dem Kunden abgestimmten Kriterien. Die telefonische Vorqualifizierung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden vorgegebenen oder freigegebenen Anforderungen an die jeweilige Stelle. Der Anbieter trifft keine Einstellungsentscheidung und schuldet keine Gewähr für die tatsächliche fachliche, persönliche oder sonstige Eignung eines Bewerbers. Soweit eine telefonische Vorqualifizierung vereinbart ist, leitet der Anbieter dem Kunden grundsätzlich nur Bewerberkontakte weiter, die nach den im Angebot oder im Onboarding dokumentierten Vorqualifizierungskriterien die vereinbarten Mindestanforderungen erfüllen. Der Kunde bleibt auch bei einer durch den Anbieter durchgeführten telefonischen Vorqualifizierung allein verantwortlich für die abschließende Bewertung, Auswahl, Einladung, Durchführung von Bewerbungsgesprächen und Einstellung von Bewerbern. Der Kunde verpflichtet sich, jeden vom Anbieter weitergeleiteten Bewerberkontakt spätestens innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang mindestens einmal telefonisch zu kontaktieren. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter zuvor eine telefonische Vorqualifizierung durchgeführt hat. Ist ein Bewerber telefonisch nicht erreichbar, dokumentiert der Kunde den Kontaktversuch und unternimmt spätestens am darauffolgenden Werktag einen weiteren telefonischen Kontaktversuch. Der Kunde dokumentiert die Bearbeitung und den Status der Bewerberkontakte nachvollziehbar. Verzögerte oder unterlassene Bewerberbearbeitung kann die Kampagnenleistung beeinträchtigen. Der Anbieter ist berechtigt, die Ergebnisgarantie auszusetzen oder Fristen zu verschieben, soweit die Pflichtverletzung des Kunden die Zielerreichung beeinträchtigt. Soweit im Angebot ausdrücklich vereinbart, gewährt der Anbieter eine Ergebnisgarantie. Eine Ergebnisgarantie besteht nur, wenn das Angebot die garantierte Mindestzahl vorqualifizierter Bewerberkontakte sowie den Garantiezeitraum ausdrücklich bestimmt. Die konkreten Vorqualifizierungskriterien ergeben sich aus dem Angebot, den dort dokumentierten Funnel-Fragen oder, soweit ausdrücklich vereinbart, aus den Kriterien der telefonischen Vorqualifizierung. Ein vorqualifizierter Bewerberkontakt liegt vor, wenn die Person: a) über die vom Anbieter betreute Kampagne erfasst wurde, b) vollständige und plausibel erscheinende Kontaktdaten angegeben hat, c) die vereinbarten Pflichtfragen oder vereinbarten Kriterien der telefonischen Vorqualifizierung entsprechend den festgelegten Mindestanforderungen erfüllt hat und d) kein offensichtlicher Spam-, Test- oder doppelter Datensatz ist. Die Vorqualifizierung erfolgt ausschließlich anhand der Angaben des Bewerbers im Funnel oder im telefonischen Gespräch. Der Anbieter schuldet keine Überprüfung, ob diese Angaben tatsächlich richtig, vollständig oder aktuell sind. Ein vorqualifizierter Bewerberkontakt bleibt anrechenbar, wenn der Bewerber später nicht erreichbar ist, absagt, nicht zu einem Gespräch erscheint, vom Kunden abgelehnt wird, keine Einstellung erfolgt oder sich Angaben später als unzutreffend herausstellen. Nicht als vorqualifizierter Bewerberkontakt gilt ein Bewerber, der sich nachweisbar innerhalb von 90 Kalendertagen vor Eingang des Bewerberkontakts bereits unmittelbar beim Kunden auf dieselbe Stelle beworben hat, sofern der Kunde dies dem Anbieter innerhalb von zwei Werktagen nach Weiterleitung nachvollziehbar mitteilt. Voraussetzung für eine Ergebnisgarantie ist, dass der Kunde: a) seine Mitwirkungs-, Freigabe- und Zahlungspflichten erfüllt, b) das vereinbarte Mediabudget vollständig bereitstellt, c) die Stelle zu den vereinbarten Bedingungen vakant hält, d) wesentliche Rahmenbedingungen der Stelle nicht zum Nachteil potenzieller Bewerber verändert und e) Bewerberkontakte entsprechend dieser Ziffer bearbeitet. Werden die Voraussetzungen nach Absatz 17 nicht erfüllt, wird der Garantiezeitraum für die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit ausgesetzt. Soweit und solange die Pflichtverletzung des Kunden die Zielerreichung beeinträchtigt, ruht die Ergebnisgarantie. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber in Textform. Wird das im Angebot vereinbarte Ziel nicht innerhalb des Garantiezeitraums erreicht, besteht ausschließlich der Anspruch auf die nachfolgend geregelte Kampagnenfortführung, sofern das Angebot nichts Abweichendes bestimmt. Der Anbieter führt die bestehende Kampagne nach Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ohne zusätzliche Agenturvergütung fort. Die Fortführung umfasst ausschließlich die technische Weiterführung mit bestehenden Werbemitteln, Zielgruppen, Einstellungen und Funnel-Bestandteilen. Die kostenfreie Fortführung umfasst keine neuen Creatives, Videos, Grafiken, Texte, Drehtage, Funnel-Seiten, Korrekturschleifen, aktiven Optimierungen, Reportings, Strategieleistungen oder weitergehendes Bewerbermanagement. Das Mediabudget ist auch während der kostenfreien Fortführung vollständig vom Kunden bereitzustellen. Die kostenfreie Fortführung endet automatisch, sobald: a) das vereinbarte Ziel erreicht wurde, b) der Kunde die Fortführung in Textform beendet, c) die Stelle besetzt wurde oder nicht mehr besetzt werden soll, d) der Kunde seine Mitwirkungs-, Zahlungs- oder Budgetpflichten nicht erfüllt oder e) eine weitere Ausspielung aus Gründen unmöglich ist, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Allein aus dem Nichterreichen des vereinbarten Zielwertes entstehen keine Ansprüche auf Rückerstattung, Minderung oder Schadensersatz. Gesetzliche Ansprüche wegen einer vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt. Aussagen zu einer „Garantie“, „Erfolgsgarantie“ oder „Bewerbungsgarantie“ beziehen sich ausschließlich auf die in dieser Ziffer geregelte Ergebnisgarantie.

8. Rechtmäßigkeit, Nutzungsrechte und Referenzen
Der Kunde ist für die rechtliche und tatsächliche Zulässigkeit aller bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte verantwortlich. Dies betrifft insbesondere Stellenanzeigen, Arbeitsbedingungen, Gehaltsangaben, Benefits, Bewerberfragen, Bildmaterial, Markenrechte und Datenschutzinformationen. Der Kunde stellt sicher, dass Stellenanzeigen und Vorqualifizierungskriterien keine unzulässigen Benachteiligungen enthalten. Der Anbieter ist berechtigt, Inhalte nicht zu veröffentlichen, Anpassungen vorzuschlagen oder Leistungen auszusetzen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen, Diskriminierung, Irreführung oder Verstöße gegen Plattformrichtlinien bestehen. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger oder unrichtiger, vom Kunden bereitgestellter oder freigegebener Inhalte geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Der Kunde räumt dem Anbieter die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte an bereitgestellten Inhalten, Marken, Bildern, Videos und sonstigen Materialien ein. Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den finalen, für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck. Rohdateien, offene Projektdateien, Schnittdateien, Templates, unveröffentlichte Entwürfe und interne Konzepte sind nicht geschuldet, sofern das Angebot nichts Abweichendes bestimmt. Rechte an Stockmaterial, Musik, Schriftarten, Software und sonstigen Drittinhalten richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Der Anbieter behält sämtliche Rechte an seinem allgemeinen Know-how, Methoden, Prozessen, Vorlagen und nicht kundenspezifischen Konzeptbestandteilen. Sofern die Referenznutzung im Angebot nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, räumt der Kunde dem Anbieter das Recht ein, Kundenname, Logo, im Rahmen der Zusammenarbeit entstandene Werbemittel sowie allgemeine Kampagnenergebnisse als Referenz für eigene Vertriebs- und Marketingzwecke zu verwenden, insbesondere auf Websites, Social-Media-Kanälen, in Angeboten und Präsentationen. Die Referenznutzung umfasst keine vertraulichen Informationen, nicht öffentlichen Geschäftszahlen oder personenbezogenen Bewerberdaten. Der Kunde kann einer zukünftigen Referenznutzung aus wichtigem Grund in Textform widersprechen. Bereits veröffentlichte Referenzen müssen nur entfernt werden, soweit dies dem Anbieter zumutbar ist.

9. Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzvorschriften. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Soweit die Parteien Zwecke und Mittel einer Verarbeitung gemeinsam festlegen, treffen sie vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit. Der Kunde stellt sicher, dass Bewerber über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ordnungsgemäß informiert werden und die erforderlichen Datenschutzhinweise im Funnel, auf Landingpages oder in Lead-Formularen bereitgestellt werden. Soweit der Anbieter Bewerber telefonisch kontaktiert oder vorqualifiziert, stellt der Kunde sicher, dass dies Bewerbern in den einschlägigen Datenschutzhinweisen transparent mitgeteilt wird. Beide Parteien behandeln alle im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt gewordenen geschäftlichen, technischen, strategischen und personenbezogenen Informationen vertraulich. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

10. Laufzeit und Kündigung
Vertragslaufzeit, Kampagnenzeitraum und etwaige Verlängerungen ergeben sich aus dem Angebot. Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, beginnt der vereinbarte Kampagnenzeitraum mit dem ersten aktiven Kampagnentag. Während einer vereinbarten Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit endet der Vertrag automatisch, sofern das Angebot keine Verlängerung vorsieht oder eine kostenfreie Kampagnenfortführung nach Ziffer 7 besteht. Während einer kostenfreien Kampagnenfortführung kann der Kunde die Zusammenarbeit jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform beenden. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform. Nach Vertragsende ist der Anbieter berechtigt, Zugriffe auf Werbekonten, Funnel-Systeme, Social-Media-Konten und sonstige Systeme zu entfernen, soweit keine abweichende Vereinbarung oder gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, ist der Anbieter nach Vertragsende nicht verpflichtet, Landingpages, Funnel, Hosting-Leistungen oder technische Systeme weiter zu betreiben.

11. Haftung und Schlussbestimmungen
Der Anbieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einer ausdrücklich übernommenen Ergebnisgarantie haftet der Anbieter ausschließlich nach deren in Ziffer 7 und im Angebot definiertem Inhalt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist dabei auf die Netto-Agenturvergütung des konkreten Vertrags begrenzt, aus dem der Schaden entstanden ist. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Anbieter haftet nicht für Entscheidungen, Sperrungen, Einschränkungen, Ablehnungen, technische Störungen oder Algorithmusänderungen von Plattformbetreibern, soweit diese nicht vom Anbieter schuldhaft verursacht wurden. Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere Ausfälle von Plattformen, Hosting-Anbietern oder Kommunikationsnetzen, verlängern vereinbarte Fristen für die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde erhält diese AGB vor Vertragsschluss in speicherbarer Form.

AGB Version: 08.07.2026
Haftungsausschluss: Die dargestellten Referenzen beruhen auf tatsächlichen Kundenprojekten. Eine Ergebnisgarantie wird ausschließlich nach individueller Potenzialanalyse und schriftlicher Vereinbarung im Angebot gewährt. Vergleichbare Ergebnisse setzen insbesondere ausreichendes Mediabudget und eine aktive Mitwirkung voraus.
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